Wir sind..
..deine Consulting Boutique für die Finanzindustrie und ein Anbieter für Versicherungslösungen im privaten und gewerblichen Bereich.
..im 11 Jahr und sind über 29 Jahre in der Finanz- und Beratungsindustrie.
Erfolg durch professionelle Unterstützung:
Wie ein Trainer seine Athleten zum Erfolg führt, stehen wir zur Seite, um deine Zukunft optimal zu begleiten.
Ein Olympionike trainiert jahrelang in einem professionellen Umfeld für den seinen großen Moment. Genauso sollte sich jeder sorgfältig auf alles vorbereiten.
Damit deine Anstrengungen nicht wie eine Medaille verblassen, sind wir dein professionelles und stabiles Umfeld.
Hallo Auf unserer Seite
Eine gute Entscheidung, ob du selbst rechnen möchtest, oder die Beratung liebst.
Wir sind gut vernetzt.



Was Hundehalter wissen müssen:
Ab dem 1. April 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Hundehaftpflichtversicherung in Kraft. Diese änderungen betreffen sowohl die Versicherungspflicht als auch die Mindestdeckungssummen und zielen darauf ab, den Schutz für Hundehalter und Geschädigte zu verbessern.
Versicherungspflicht: In einigen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, wird die Hundehaftpflichtversicherung nun für alle Hundehalter verpflichtend. Zuvor galt diese Pflicht nur für bestimmte Hunderassen oder Größen. Diese Ausweitung soll sicherstellen, dass alle potenziellen Schäden, die durch Hunde verursacht werden, abgedeckt sind.
Mindestdeckungssummen: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen wurden erhöht, um den gestiegenen Schadensersatzansprüchen gerecht zu werden. Für Personenschäden beträgt die neue Mindestdeckungssumme 5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und fßr Vermügensschäden 50.000 Euro.
Bestehende Verträge: Für bestehende Hundehaftpflichtversicherungen bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer ihre Policen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem jeweiligen Versicherer in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weiterhin ausreichend ist.
Bitte beachte, dass diese Informationen auf den aktuellen gesetzlichen änderungen basieren. Für detaillierte und individuelle Beratung wende dich bitte an uns oder deinen Versicherungspartner oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Zudem muss eine Befähigung des Hundehalters nachgewiesen werden. Der "Hundeführerschein" muss von jedem Familienmitglied - und kann an einem Prüfungstag nacheinander gemacht werden.
Neues zur Hundehaltung
siehe ebenfalls die Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
siehe auch die Neuerungen in der Kampfhundeverordnung
zu guter Letzt, hier ncoh eine Publikation bezüglich der Leinenpflicht

Was die (vermutlich) neue Bundesregierung plant.
Im Sondierungspapier von CDU und SPD wird die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung diskutiert. Ziel ist es, die Versicherungsdichte gegen Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdrutsche zu erhöhen. Aktuell sind weniger als 50 Prozent der Immobilien in Deutschland gegen solche Extremwetterereignisse versichert. Die SPD schlägt vor, dass Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, zu jeder Wohngebäudeversicherung auch eine Absicherung gegen Elementarschäden anzubieten. Dieses Modell orientiert sich an dem französischen System, bei dem eine solche Zusatzversicherung durchschnittlich 26 Euro pro Jahr kostet. (siehe: Regional Heute und tixo.de )
Die Union hat einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-out). Für bestehende Verträge soll eine Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung erfolgen, die innerhalb einer bestimmten Frist ebenfalls abgewählt werden kann. (siehe auf der Seite des Bundestages )
Die Einführung einer solchen Versicherungspflicht soll sicherstellen, dass Eigentümer finanziell besser gegen die Folgen von Naturkatastrophen abgesichert sind und nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein müssen. Allerdings gibt es innerhalb der Parteien noch Diskussionen über die genaue Ausgestaltung und Umsetzung dieser Maßnahme. (siehe auf der Seite des Bundestages )

Digital Resilience.
Am 27. März waren wir am Vortrag "Digital Resilience", im Freiruum, Zug.Ausgesuchte Sprecher, mit einer sehr großen Expertise auf dem Gebiet konnten gewonnen werden. Es war erfrischend erleuchtend.
Prof. Dr. Peter E. Fischer (Head Studies, Lucerne University of Applied Sciences and Arts) referierte über "Wenn’s richtig “klöpft” — was (vorher) tun?"
Herr Tomas Roth (VBS - Kommando Cyber, Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz Sport) referierte über ISMS für KMU - Effektive Informationssicherhet mit vertretbarem Aufwand.
Herr Stefan Mettler (CEO CRYPTRON Security GmbH) referierete über Hacked in 60 Seconds - Einblick in die Welt der Cyberangriffe.
Herr Kevin Bruggemans (CEO SHARKBYTE AG) referierete über Digitale Resilienz für KMU: wie MSPs (Managed Service Providers) die Widerstandsfähigkeit stärken.
Insgesamt ein hervorragend durchgeführter Anlass, der viele neue Aspekte lieferte und uns hilft, die Welt der Cyberangriffe neu zu ergründen.
direkt loslegen
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Projektportfolio
Die KiS - Kontor im Schwarzwald GmbH, mit Sitz in Steinen, ist eine kleine, exklusive aber sehr breit aufgestellte Consulting Boutique. Unsere Tätigkeitsfelder sind projektbezogene Aufgaben in der Finanzindustrie und in der städtebaulichen Projektentwicklung.
Vision Statement

Ambition

Weg

Ziel
Angefangen hat das
Unternehmen als exklusive Beratungsfirma im Finanzsektor - vornehmlich im Privatbankenumfeld. Hier sind wir im Tagesgeschäft, bei Projektaufgaben, im Changemanagement unterwegs, insbesondere im schwierigen Umfeld, wenn sich sonst keiner mehr an das Thema herantraut. Im Task-Force Modus leiten wir auch kurzfristig ganze Abteilungen einer (Retail- oder Privat-)Bank.
Somit schöpfen wir aus einem breiten Erfahrungsschatz des internationelen Privatbankenumfelds.
Aufgrund der persönlichen Ausbildungen im Finanzierungs- und Versicherugnssektor, sind wir in der Lage, ein breites Spektrum in der Beratung von Versicherungs- und Finanzthemen anzubieten. An private und institutionelle Personen.
Stetige Weiterbildungen und Zertifizierungen erweitern das Leistungsspektrum kontinuierlich.


im Finanzdienstleistungsgewerbe
- Wir sind zertifiziert / geprüft für alle Dienstleistungen, die wir anbieten.
- geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- geprüfter Finanzanlagenvermittler (IHK)
- geprüfter Bauspar- und Finanzierungsfachmann (BWB)
- Immodbiliendarlehensvermittler (IHK)
- Zertifiziert, für nachhaltige Beratung (bessergrün)

in der Finanzindustrie
- Wir verfügen über breite und tiefe Kenntnisse von Bankprozessen aus internationalen Einsätzen für große (Privat-)Banken in Europa und Asien.
- Zertifizierungen in diesem Gebiet sind:
- CMMI (Carnegie Mellon Institute)
- zertifizierter ScrumMaster®
- zertifizierter Scrum Product Owner
- BPMN flowable

Dienstleistungen für juristische und natrürliche Personen
- geprüfter/zertifizierter Maklerservice in Versicherungsfragen
- geprüfter/zertifizierter Maklerservice in Fragen der Finanzanlagevermittlung
- geprüfter/zertifizierter Maklerservice in Fragen der Liquiditätsbeschaffung (Finanzierung)

Wir helfen Ihnen
Ihr habt ein Ziel?
wenn ihr ein Projektwunsch habt, euch aber die passenden Bausteine fehlen, dann helfen wir:
- beim Vernetzen
- beim Planen
- mit Wissen
- mit Erfahrung
- mit Kreativität
- bei Projektplanung
- bei Projektsteuerung
- bei Projektleitung
Vergleichsrechner kompakt
Sport & Freizeit
Reise
Reiseschutz
Reisegruppen und Schüler
Gäste in Deutschland
Elektronik- & Gegenstandversicherung
Tier
Pferd
Hund
Katze
Kaninchen
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten
vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko
darstellen. Dieses Risiko wird auch
physisches Risiko genannt. Ein Beispiel
hierfür wäre eine extreme Trockenperiode
in einer bestimmten Region. Dadurch
könnten Pegel von Transportwegen wie
Flüssen so weit sinken, dass der Transport
von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales
Im Bereich des Sozialen könnten sich
Risiken zum Beispiel aus der
Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen
Standards oder des Gesundheitsschutzes
ergeben.

Unternehmensführung
Beispiele für Risiken im Bereich der
Unternehmensführung sind etwa die
Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder
Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung: Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:


- - Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- - Die Achtung der Menschenrechte
- - Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei
der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.


Wir bilden uns weiter


Unsere Kooperations- und Vertriebspartner
..auf einen Blick.
Unsere Direktanbindungen
Nachhaltige Anbieter im Bessergün-Verbund




Weitere Anbieter in unserem Universum






































































Unsere Pool-Anbingungen





Unser Partner für das Grenzgängergeschäft


Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
Name, Anschrift und Kontaktdaten:
KiS - Kontor im Schwarzwald GmbH Geschäftsführung: Ingo
Forsthuber Im Hinterdorf 10
79585 Steinen Tel.: 076278707
E-Mail: makler@kiscon.de


Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Vermittlerregisternummern
- Versicherungsvermittlung: D-PS74-61V96-00
- Finanzanlagenvermittlung: D-F-143-1NVQ-50
- Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-143-JCPF-94
Anschrift: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Breite Straße 2910178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf) www.vermittlerregister.info


Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz

Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

Beratung bei der Versicherungsvermittlung
Im Zuge der Vermittlung bietet die KiS - Kontor im Schwarzwald GmbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung.
Der Makler wird mandatiert tätig. Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.
Im Zusammenhang mit der Immobiliendarlehensvermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich
durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Beratung bei der Versicherungsvermittlung
Der Makler wird mandatiert tätig. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.
Im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich
durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung
Der Makler wird mandatiert tätig. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich
durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Emittenten und Anbieter
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f, Abs. 1, S. 1, Nr. 1 GewO zulässig ist.



Informationen über die
Vergütung bei DER
Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung nach § 12a FinVermV
In order to include sustainability risks in advice, the information provided by them is taken into account when selecting providers (financial market participants) and their financial products. Providers who clearly do not have a strategy for incorporating sustainability risks into their investment decisions may not be offered. As part of the advice, it may be presented separately if taking sustainability risks into account in the investment decision means noticeable advantages or disadvantages for the customer. The respective provider provides information about the consideration of sustainability risks in investment decisions in its pre-contractual information. The customer can address questions about this in advance of a possible conclusion.
KKrankenkassen-, Vorsorge- und Finanzlösungen für Zuzüger
Die Beratung von Auswanderern bzw. Zuzügern, welche sich in der CH niederlassen, ist komplex, da verschiedene Themengebiete berücksichtigt werden müssen:
- Krankenversicherung
- Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
- Vorsorgethematik
- Sozialversicherungsleistungen
- Rentenansprüche
- etc.

Allves unterstützt beim Thema Vorsorge- und Leistungsanalyse.
Sie erklären und helfen, die unterschiedlichen Systeme zu verstehen und zu optimieren.
Allves hat uns darauf spezialisiert, für Zuzüger die besten Angebote auf dem Markt zu analysieren, um die optimale Lösung empfehlen zu können.
Danach kannst du das am PC unterschreiben, ausdrucken und unterschreiben. Sende uns das PDF im Anschluss an unsere Email Adresse. Fertig :)

Kündigung der Grundversicherung (KVG)
Versicherungswechsel per 1. Januar:
- Der Versicherer muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen.
- In seinem Schreiben muss er zudem auf das Kündigungsrecht aufmerksam machen.
- Die Versicherung kann dann bis spätestens 30. November gekündigt werden (Eingang beim Versicherer).
- Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämie sich verändert hat oder gleichgeblieben ist.
Kündigung der Zusatzversicherungen
Versicherungswechsel per 1. Januar:
- Der Versicherer muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen.
- In seinem Schreiben muss er zudem auf das Kündigungsrecht aufmerksam machen.
- Wenn sich die VVG-Prämie erhöht hat, kann dann bis spätestens am 30. November die Versicherung gekündigt werden.
- Ist die Prämie einzelner Versicherungsprodukte nicht erhöht worden, kann der Versicherer der Kündigung des nicht erhöhten Produktes widersprechen.
- Es besteht dann die Mööglichkeit, diesen Teil der Versicherung zum nächsten Jahr zu kündigen.
Formulare
Nun hast du drei Möglichkeiten:
- Klicke auf die Formularnamen, um die Seite zu vergößern um es dann zu speichern oder direkt auszufüllen.
- Fülle das Formular in der Seite aus.
- Speichere es erst, fülle es später aus.
Danach kannst du das am PC unterschreiben, ausdrucken und unterschreiben. Sende uns das PDF im Anschluss an unsere Email Adresse. Fertig :)
Weiteres Infomaterial bekommst du hier:
Vorsorge
Branchenlösungen
mit SwissLife

SwissLife: Branchenlösungen
Wenn du in einer der nachfolgenden Branchen tätig bist, dann empfehlen wir dir,
einfach die Branche auszuwählen und zu sehen, was deine Branche für ihre Mitglieder vereinbart hat.
Gerne stehen wir dir für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Erste Informationen findest du hier:
Filme und Videos von uns
Impressum
Angaben gemäss § 5 TMG:
KiS - Kontor im Schwarzwald GmbHIm Hinterdorf 10
79585 Steinen
Vertreten durch:
Ingo Forsthuber
Kontakt:
Telefon: | +49 170 5453695 |
Telefax: | +49 7627 6213126 |
E-Mail: | Kontaktformular |
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Ingo Forsthuber
- Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: HRB Freiburg
Registernummer: 713167- Steuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäss §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE30 028 2898Finanzamt Lörrach:
11091/01654- EROI-Nummer:
Wirtschaftsbeteiligte: KiS Kontor im Schwarzwald GmbH
DE422368267031457- Angaben zur Berufs-
Haftpflicht Vers: Name und Sitz der Gesellschaft:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
10900 Berlin- Angaben zur
Bankverbindung (generell): IBAN: LT04 3250 0166 4632 5100
BIC: REVOLT21- Angaben zur
Bankverbindung (versichern): IBAN: DE82 6835 1865 0108 7889 69
BIC: SOLADES1MGL
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Ingo Forsthuber (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Vermittlerregister (
www.vermittlerregister.info
):
Registrierungs-Nr. D-PS74-61V96-00 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-143-1NVQ-50 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-143-JCPF-94 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr . Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show .
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt:
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt.
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales:
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung:
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern)
und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen
vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen.
Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in
folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit
verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich
dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen
des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der
Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere
Vergütung angenommen.
Dieses Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile
- Instagram: https://www.instagram.com/makler.kiscon.de
- YouTube: https://www.youtube.com/@makler.kiscon
- TikTok: https://www.tiktok.com/@tiktokker.kis
- X: https://www.x.com/@makler_kiscon
Vergleichsportal Mobilität
Vergleichsportal Berufsunfähigkeits- / Sterbegeld- / Risiko-Lebensversicherungen
Mitarbeiter Fördern, mit der betrieblichen Krankenversicherung
Ein Beitrag von Thorsten Moser Firmen-Vorsorgeberater betriebliche Krankenversicherung (IHK), SDK Experte für betriebliche Krankenversicherungslösungen
Budgettarife der SDK bKV



Die 2er Kombis zusammen
Die 3er Kombis zusammen
Münchener Versicherung

die Bayersiche Versicherung

SDK Zusatzversicherungen
