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Haushaltsstrom-Vergleich – Direkt online berechnen
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Stromanbieter wechseln: So geht’s

  1. Verbrauch bereitlegen: Jahresverbrauch in kWh und Postleitzahl stehen auf deiner letzten Jahresabrechnung.
  2. Tarife vergleichen: Achte nicht nur auf den Preis im ersten Jahr, sondern auf Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisbindung.
  3. Wechsel beauftragen: Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim alten Anbieter und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  4. Zählerstand notieren: Am Wechseltag den Zählerstand ablesen und aufbewahren – für die Schlussrechnung.

Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden vollzogen – an jedem Werktag. Die Kündigungsfristen deines bisherigen Vertrags bleiben davon unberührt.

Kündigungsfristen und Preisbindung

  • Grundversorgung: Bist du noch beim örtlichen Grundversorger, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Laufende Verträge: Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar.
  • Preiserhöhung: Bei einer Preisänderung hast du ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der regulären Frist.
  • Preisbindung: Prüfe, was sie abdeckt. Eine „eingeschränkte“ Preisbindung schließt Steuern, Abgaben und Netzentgelte oft aus.

Zwei Rechner zur Auswahl

Du kannst den Haushaltsstrom-Rechner oben nutzen oder unseren Strom-Wechselservice, in dem du den Wechsel direkt beauftragst. Heizt du mit Wärmepumpe oder Nachtspeicher? Dann sieh dir den Heizstrom-Vergleich an.

Häufige Fragen zum Stromwechsel

Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?

Nein. Der Wechsel läuft im Hintergrund zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber. Sollte etwas schiefgehen, beliefert dich der örtliche Grundversorger weiter – eine Unterbrechung ist ausgeschlossen.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

In der Regel nicht. Der neue Anbieter kündigt für dich, wenn du ihm beim Abschluss die Vollmacht dazu gibst. Halte nur die Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags im Blick.

Was tun bei einer Preiserhöhung?

Kündigt dein Anbieter eine Preiserhöhung an, kannst du ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen (Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG). Der Zeitpunkt steht im Ankündigungsschreiben.

Persönliche Beratung gewünscht?

Unsere Experten unterstützen dich persönlich bei der Auswahl des passenden Tarifs.

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