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Krankentaggeld für Grenzgänger: 80 % – und was fehlt
Wirst du als Grenzgänger länger krank, bekommst du in der Regel 80 % deines Lohns über die Krankentaggeldversicherung deines Schweizer Arbeitgebers. Das klingt solide – doch bei hohem Einkommen, nach einem Jobwechsel oder nach zwei Jahren Krankheit entstehen Lücken, die du vorher kennen solltest.
Krankentaggeld-Lücke prüfen lassen
So ist die Lohnfortzahlung in der Schweiz geregelt
- Gesetzliche Lohnfortzahlung (Art. 324a OR): Ohne Versicherungslösung muss der Arbeitgeber den vollen Lohn nur für eine begrenzte Zeit zahlen. Wie lange, hängt von den Dienstjahren und der regionalen Skala ab (in der Region Basel die Basler Skala).
- Krankentaggeldversicherung: Die meisten Arbeitgeber haben stattdessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung. Sie gilt als gleichwertig, wenn sie in der Regel 80 % des Lohns für 720 bzw. 730 Tage zahlt und der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie trägt.
- Ab wann? Bei einer solchen Lösung zahlt der Arbeitgeber häufig schon während der Wartefrist der Versicherung 80 % – du erhältst dann ab der Krankmeldung 80 %. Ob und wie lange es vorher 100 % gibt und ob Karenztage gelten, steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. im Personalreglement.
- Pflicht? Eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsverträge sehen sie aber vor.
Wo die Lücken liegen
- Die fehlenden 20 %: Deine Fixkosten – Miete oder Kredit, Versicherungen, Auto – laufen weiter. Bei 80 % des Bruttolohns kann das Netto je nach Abzügen deutlich sinken.
- Obergrenzen: Viele Verträge versichern den Lohn nur bis zu einer Höchstgrenze. Verdienst du mehr, erhältst du für den Teil darüber nichts. Bei Gutverdienenden ist die Lücke dann deutlich größer als 20 %.
- Nach 720 Tagen: Endet das Krankentaggeld und ist noch keine IV-Rente entschieden, fehlt Einkommen. Mehr dazu unter Berufsunfähigkeit für Grenzgänger.
- Jobwechsel oder Kündigung: Der Schutz hängt am Arbeitsvertrag. Nach dem Austritt sind Leistungen je nach Vertrag begrenzt oder enden.
- Krankenversicherung in Deutschland: Hast du dich über das Optionsrecht für die deutsche Krankenversicherung entschieden, ist Krankengeld dort häufig nicht mitversichert. Ein Ausgleich der Lücke kommt dann nicht von dort.
Lösung: private Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in Deutschland kannst du die Lücke zwischen Krankentaggeld und deinem Nettoeinkommen schließen. Darauf kommt es an:
- Höhe: Versichert wird nur die Differenz – zusammen mit allen anderen Leistungen darf das Tagegeld dein Nettoeinkommen nicht übersteigen.
- Beginn: Der Leistungsbeginn (zum Beispiel ab dem 43. Tag) wird passend zur Regelung deines Arbeitgebers gewählt.
- Dauer: Private Tarife leisten in der Regel ohne feste Höchstdauer, solange Arbeitsunfähigkeit besteht und keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Gesundheitsfragen: Der Abschluss setzt eine Gesundheitsprüfung voraus – deshalb besser abschließen, solange du gesund bist.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen sich: Das Tagegeld überbrückt die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die BU-Rente greift bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.
Deine Checkliste
- Arbeitsvertrag und Personalreglement prüfen: Prozentsatz, Wartefrist, Karenztage, Lohnobergrenze, Dauer.
- Lohnabrechnung ansehen: Wie viel bleibt netto bei 80 %?
- Krankenversicherung prüfen: Ist bei dir in Deutschland Krankengeld versichert?
- Lücke berechnen und Tagegeld mit passendem Leistungsbeginn wählen.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Grenzgänger ab dem ersten Krankheitstag Geld?
In der Regel ja: Entweder zahlt dein Arbeitgeber den Lohn weiter oder – bei einer Krankentaggeld-Lösung – häufig 80 % ab der Krankmeldung. Ob es Karenztage gibt, regelt dein Arbeitsvertrag.
Ist Krankentaggeld in der Schweiz Pflicht?
Nein. Die Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber bei vielen Arbeitgebern üblich. Ohne sie gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR, die nur für eine begrenzte Zeit läuft.
Kann ich die 20 % privat absichern?
Ja, mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in Deutschland – begrenzt auf die Differenz zum Nettoeinkommen und nach einer Gesundheitsprüfung.
Hinweis: Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag, das Personalreglement, die Bedingungen der Krankentaggeldversicherung deines Arbeitgebers und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-PS74-61V96-00.