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Unfall­versicherung für Grenzgänger: Was die Schweizer UVG abdeckt

Als Grenzgänger bist du über deinen Schweizer Arbeitgeber obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Die Leistungen sind gut – aber begrenzt. Wo Lücken entstehen und wann eine private Unfallversicherung sinnvoll ist.

Was die UVG leistet

  • Berufsunfall und Berufskrankheit: immer versichert.
  • Nichtberufsunfall (Freizeit und Arbeitsweg): versichert, wenn du bei deinem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest. Bei weniger Stunden sind Freizeitunfälle nicht versichert, Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dann als Berufsunfall.
  • Heilungskosten: Die UVG übernimmt die Behandlungskosten nach einem Unfall.
  • Taggeld: 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
  • Invalidenrente: 80 % des versicherten Verdienstes bei voller Invalidität, zusätzlich eine Integritätsentschädigung bei dauerhafter Schädigung.
  • Höchstlohn: Versichert ist der Verdienst nur bis 148.200 CHF im Jahr (12.350 CHF im Monat).

Wo die Lücken liegen

  • Einkommen über 148.200 CHF: Der darüber liegende Lohn ist nicht versichert – Taggeld und Rente fallen entsprechend niedriger aus.
  • Teilzeit unter 8 Stunden: Freizeitunfälle sind nicht über die UVG versichert.
  • Krankheit: Die UVG leistet nur bei Unfall. Für Krankheit siehe Krankentaggeld und Berufsunfähigkeit für Grenzgänger.
  • Familie: Partner und Kinder sind über deine UVG nicht versichert.
  • Nach dem Arbeitsverhältnis: Der Schutz für Nichtberufsunfälle endet 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch; bei längerer Pause kann eine Abredeversicherung den Schutz verlängern.

Private Unfallversicherung in Deutschland

Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung eine vereinbarte Summe – unabhängig von deinem Lohn und weltweit, rund um Beruf und Freizeit. Sinnvoll ist sie vor allem für Partner und Kinder, für Gutverdienende oberhalb des UVG-Höchstlohns und für alle, die viel Sport treiben. Wichtig: Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch Krankheit.

Häufige Fragen

Bin ich als Grenzgänger auch in der Freizeit unfallversichert?

Ja, wenn du bei deinem Schweizer Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest. Dann sind auch Nichtberufsunfälle über die UVG versichert.

Gilt die Schweizer Unfallversicherung auch in Deutschland?

Ja, die UVG gilt grundsätzlich weltweit, also auch bei Unfällen an deinem Wohnort in Deutschland.

Brauche ich zusätzlich eine private Unfallversicherung?

Das hängt von deinem Einkommen, deiner Familie und deinen Hobbys ab. Für Partner und Kinder sowie bei Einkommen über dem UVG-Höchstlohn ist sie oft sinnvoll.

Hinweis: Allgemeine Information, Stand Oktober 2026 (Schweizer Werte 2026), keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das UVG, die Bedingungen deines Arbeitgebers und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-PS74-61V96-00.

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